Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... sind. Artikel 77 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz vom 15. März 1932 über den Motorfahrzeugund Fahrradverkehr verpflichtet die Kantone, dem Eidgenössischen Statistischen Amt sowohl die in ihrem Gebiet bereits eingetragenen als auch alle anund abgemeldeten Motorfahrzeuge anzuzeigen. Nach dieser Neuregelung lässt sich der Bestand künftighin durch Fortschreibung bestimmen, so dass die direkten Zählungen bei den Kantonen vorläufig wegfallen können. Infolge der Mehrarbeit, die den Kantonen durch die Einführung des Gesetzes erwachsen ist, musste auf die Ende 1932 fällige Erhebung verzichtet werden. Die durch die neueste Aufnahme nachgewiesenen Veränderungen in der Zusammensetzung des schweizerischen Motorfahrzeugparkes beziehen sich demnach auf die zweijährige Periode von Ende 1931 bis Ende 1933. Zu bemerken ist, dass die nachstehenden Zahlen nur provisorischen Charakter tragen. Motoriahrzeugbestand Ende 1931 und 1933 ^ Fahrzeugarten 1931 UW) ifto/ Ende 1933 standen dem Personenverkehr zur Verfügung 66.310 Personenwagen, 1273 Autobusse und 31.432 Motorräder. Ferner wurden 18.258 Lastautos und 2176 Traktoren gezählt. Hat in den letzten zwei Jahren die Zahl der Autobusse noch um gegen zehn Prozent zugenommen, so vermehrten sich die Personenwagen um keine vier Prozent. Die auffallendste Veränderung ist jedoch der Abbau des Motorradbestandes um ein ...
Kommentare