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... mit dem Argument der Verkehrssicherheit. In anderen Ländern habe eine Herabsetzung der Promillegrenze zu einer Reduktion der Unfälle um 15 1/2 geführt, machte Verkehrsminister Leuenberger in derDebatte geltend. Die Marke von 0,8 Promille wird es allerdingsweiterhin geben, nämlich als Grenzwert für die schärfer zu ahndende Angetrunkenheit: Auf Grund der jüngsten Revision des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) wird künftig unterschieden zwischen qualifizierter und nicht qualifizierter Angetrunkenheit am Steuer; entsprechend werdendie beiden Tatbestände auch unterschiedlich hart sanktioniert. Der Disput im Ständerat entbrannte um den unteren Wert für die nicht qualifizierte Angetrunkenheit. Eine Minderheit stellte den Wert von 0,7 Promille zur Diskussion, blieb die Antwort aber schuldig, welchen Sinn denn eine zweistufige Regelung mit einem Unterschied von gerade noch 0,1 Promille macht. Gestritten wurde vielmehr grundsätzlich, so etwa auch über die Interpretation von Statistiken undStudien, die für einen tieferen Promillewert sprechen sollen. Schliesslich wurde der Minderheitsantrag, die Marke für nicht qualifizierte Angetrunkenheit auf 0,7 Promille festzulegen, mit 29:13 Stimmen abgelehnt. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat. -ie- Kein Gegenvorschlag zur Sonntags-Initiative Das Stimmvolk wird zu entscheiden haben, ob es bald vier autofreie Sonntage geben ...
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