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... Millionen Franken 1950 auf 39 Millionen 1964 angestiegen. Für das zu Ende gehende Jahr werden ca. 44 Millionen Franken erwartet. Nach den gesetzlichen Vorschriften Sind die Einkünfte für die Hauptverkehrsstrassen zwischen dem Kanton und den Städten Zürich und Winterthur aufzuteilen. Aus dem Staatsanteil wird der Fonds für die Verbesserung und den Unterhalt der Strassen erster Klasse gespiesen. Diese Aufwendungen sind stärker als die zweckbestimmten Mittel angewachsen. Obwohl der Nationalstrassenbau aus anderen Quellen finanziert wird, kann der Kanton Zürich mit seinem jährlichen Betreffnis an den Erträgen der Motorfahrzeugund Fahrradgebühren, das sich letztes Jahr nach Ausrichtung der Anteile an die beiden Städte von zusammen 9 Millionen Franken auf rund 30 Millionen Franken belaufen hatte, nur die allerdringendsten Strassenbauten erstellen. Langfristig besteht im Hinbljck auf künftige kantonale jäochleistüngsstrassen ein Finanzbedarf in erheblich grösserem Ausmass. Der Regierungsrat hebt hervor, dass in der Frage des Masses der Steuererhöhung nicht allein auf die seit dem Jahre 1923 eingetretene Geldentwertung abgestellt werden kann. Die damals festgesetzten Tarife trugen noch deutlich den Stempel einer Luxussteuer. Eine 1935 angestrebte Gesetzes- änderung wurde von den Stimmberechtigten verworfen. Während der Krisenzeit hatte die damals ...
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