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... wird meistens die Nägeligasse benutzt* Nach Eröffnung der Lorrainebrücke hofft man die Kornhausbrücke um rund 70 % zu entlasten, Teilstück der Genlergasse zwischen Aarbergergasse und Neuengasse in der Richtung Neuengasse. Waaghausgasse in der Richtung Marktgasse-Waisenhausplatz. Predigergasse in der Richtung Nägeligasse- Zeughausgasse. Zeughausgasse, Teilstück Durchfahrt zwischen Feuerwehrgebäude und Kornhaus in der Richtung Zeughausgasse-Nägeligasse. Schauplatzgasse in der Richtung Ost-West (erst später). Bei der Schauplatzgasse wurde eine Ausnahme gemacht, indem vorläufig diese Strasse in beiden Richtungen befahren werden kann. Der Qemeinderat der Stadt Bern kann aber, sobald das Bedürfnis sich einstellt, auf jeden Fall nach dem Umbau des Bubenbergplatzes den Einbahnverkehr ohne weiteres anordnen. Das System der neuen Verkehrsleitung beruht auf einem allgemeinen Plane, von dem nun das oben erwähnte erste Teilgebiet mit dem Einbahnverkehr belegt wird. Es ist daher nicht weiter erstaunlich, dass an der Zeughausgasse und an der Nägeligasse besondere Bestimmungen in Kraft treten. Mit der Eröffnung der Lorrainebrücke kann vorwobei der Verkehr durch die Nägeligasse in beinahe gleichem Masse entlastet werden dürfte. Gegen die Durchführung des Einbahnverkehrs spricht auch der Einwand, dass besonders das Polizeigebäude von beiden Seiten zugänglich sein ...
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