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... Anderseits kennen die Fussgänger ihre Uebergänge. Die Fahrer mögen bedenken, dass das Strassenverkehrsgesetz keine Einschränkungen für Fussgänger aufstellt, wenn sie einen •erschneiten Fussgängerstreifen betreten. Die Regeln, die bei trockenem Wetter gelten, bleiben sich bei Schneefall gleich. Der Fussgänger gibt auch jetzt keine Zeichen, sondern tastet sich in den Verkehr hinaus. Daraus entstehen zwei Gefahren: Der Fussgäntfer überschreitet die Strasse eher langsamer, unsicherer, auch für ihn besteht itutschgefahrj besonders auf den meist sehr glitschigen Bodenmarkierungen. Die Fahrer müssen mit bedeutend verlängerten Anhaltestrecken rechnen, weil gerade der frisch gefallene Schnee bei Temperaturen um den Nullpunkt die Bremsund Lenkfähigkeit der Wagen stark heruntersetzt. Die Folge ist, dass man das Verhalten der Fussgänger am Strassenrand genau beobachten muss. Vielleicht überqueren sie die verschneite Strasse an dem ihnen durch den unsichtbar gewordenen Streifen gebotenen Ort, oder sie schreiten gerade dort, wo sie sich nach eigenem Gutdünken am sichersten fühlen, auf die Strasse hinaus. Die Sicherheit ist für den Fahrer nur dort einigermassen gewährleistet, wo die Ueberwege durch Signale gekennzeichnet sind, sie ist nicht gewährleistet bei Autobushaltestellen und auf Strassenkreuzungen ohne Signale. Das Signal «Hauptstrasse innerorts mit ...
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