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... um das Automobil interessiert uns ebenso wie Ihre Kritik oder Zustimmung. Unsere Adresse: Automobil Revue Leserbriefe Nordring 4, 3001 BernFax: 031 335 57 68 E-mail: [email protected] (bitte Absenderadresse nicht vergessen) Fahren mit Licht bei Nacht Es wird immer wieder über daskorrekte Fahren mit Licht bei Nacht, z. B. auf Autobahnen, berichtet. Ausserdem ist ein Bundesgerichtsurteil zu diesem Thema ergangen (Sie hatten darüberberichtet). In der Fahrschule, zugegebenermassen schon vor 40 Jahren, lernten wir: - Wenn der Gegenverkehr nicht geblendet wird (Mittelstreifen - Bepflanzung auf Autobahnen), wird mit Fernlicht gefahren.- Will mich ein Fahrer eines nachfahrenden Fahrzeugs überholen, bleibt mein Fernlicht eingeschaltet, bis der Fahrer des überholenden Fahrzeugs mit seinem rechten Rückspiegel etwa auf der Höhe meiner eigenen Fahrzeugfront/Scheinwerfer ist. Dann blende ich ab, um den anderen Fahrer nicht über seinen Rückspiegel zu verunsichern. DerFahrer des überholenden Fahrzeugs seinerseits fährt mit Abblendlicht, bis ich als überholter Fahrer nicht mehr durch ihn geblendet werde. In aller Regel fährt er dann neben meinem Fahrzeugauf der Höhe meiner Vordertüre. Dann schaltet er als Überholender das Fernlicht ein, und ichblende ab. So wird keiner der beiden Fahrzeuglenker geblendet,und der Überholte und der Überholende haben durch diesen ...
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