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... sei für den gewissenhaftesten Autler unmöglich, sein Leben ohne jeden Konflikt mit der gestrengen Obrigkeit zu beschliessen. Aber das Reichsgericht denkt anders: was die Polizeivorschriften verlangen, kann nur einen Anhalt für die Sorgfalt geben, die ein Autler zu beobachten hat; sie bestimmen wohl das Mindestmass der erforderlichen Sorgfalt, aber eine erschöpfende Regelung stellen sie nicht dar. Also hat das Reichsgericht in einem Urteil vom 20. September verkündet, das in der jüngsten Nummer der Juristischen Wochenschrift ausführlich mitgeteilt wird. Auf der von Landshut nach Freising führenden Staatsstrasse, die viel von Automobilen befahren wird, scheute ein Pferd, das vor einen mit mehreren Personen besetzten Wagen gespannt war, vor einem Automobil und lief davon. Schliesslich warf es den Wagen um. Hierbei wurde eine Krau auf die Strasso geschleudert und erlitt einen Schädelbruch, der ihren Tod herbeiführte. Der Ehemann der Verunglückten und ihre beiden unmündigen Söhne verklagten nun den Lenker des Automobils auf Zahlung von 10 ODO Mark Abfindung, eventuell auf eine jährliche Geldrente von 1000 Mark und 100 Mark Beerdigungskosten. .Das Landgericht München erklärte als erste Instanz don Anspruch dem Grunde nach für berechtigt. Dagegen wies das Oberlandesgericht München als Berufungsinstanz die Klage ab. Hiermit war aber das Reichsgericht ...
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