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... welche die obenerwähnte Resolution näher begründet. Wie erinnerlich sieht das projektierte Gesetz über die Herstellung des finanziellen Gleichgewichtes im Staatshaushalt neben einer Erhöhung der Motorradmindeststeuern von Fr. 40.— auf Fr. 50.— vor und dass ferner die motorisch stärksten Automobile künftig mit einer Gebühr die 2000 Fr. (früher 1200.—) nicht übersteigen darf, belastet werden sollen. Die Eingabe weist darauf hin, dass die vorgesehenen Steuererhöhungen ungerecht sind und aus guten Gründen als wirtschaftlich im höchsten Grade gefährlich bezeichnet werden müssen. Im weitern besagt die Eingabe : « Zweck des Gesetzesentwurfes ist entweder eine Erhöhung des Maximalsteuerbetrages von Fr. 1200.— auf Fr. 2000.—, in dem Sinne, dass die obere Steuergrenze verschoben wird, was für die ganze Steuerskala eine entsprechende Erhöhung bedeutet, sofern, wie bisher, die Höchststeuersumme bei Wagen von 39 und mehr PS zu bezahlen ist; oder dann die ausschliessliche Mehrbelastung der schweren Motorfahrzeuge, wenn man bei der bisherigen Steuerskala bleibt und den Höchststeuerbetrag bei Wagen über 50 oder 60 PS erhebt. Im letztern Falle würde dann die stufenweise Steuererhöhung bei 39 "PS beginnen. Der Gesetzesentwurf lässt zweifellos beide Arten der Auslegung zu. » Im weiteren werden folgerichtig die Nachteile einer Steuererhöhung auf Automobile ...
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