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... Rennen und der Vorschläge der technischen Kommissionen der nationalen Automobil-Clubs festgesetzt wurde, lautet wie folgt: a) für die Jahre 1947 und 1948: Fahrzeuge mit Kompressor: bis maximal 1500 ccm Hubvolumen; Fahrzeuge ohne Kompressor: bis maximal 4500 ccm Hubvolumen. Keine Gewichtsbeschränkung. Von den Organisatoren zur Verfügung gestellter Treibstoff; bei den Fahrzeugen m i t Kompressor haben die Konkurrenten die Wahl zwischen folgenden Treibstoffen: 1 Methanol (Industrie-Methylalkohol) 70 Vol. % Benzol 90 15 Vol. % Azeton 0 Vol. % Benzin mit Siedepunkt zwischen 35 und 70° 5 Vol. % 2. Methylalkohol 94—98° 85 Vol. % Azeton 6 Vol. % Petroläther 30—60° 7,5 Vol. % Rizinusöl 1,5 Vol. % Dabei besteht für die Konkurrenten die Möglichkeit, jedes dieser beiden Treibstoffgemische durch Verwendung von maximal 5 Vol. % Wasser, Rizinus- öl, Petroläther oder eines Gemisches aus diesen drei Produkten zu verändern. Für Fahrzeuge ohne Kompressor wurde folgender- Treibstoff bestimmt: Hochklopffestes Benzin 60 Vol. % Aethylalkohol 25 Vol. % Benzol 90 15 Vol. % b) für die Jahre 1949, 1950 und 1951: Gleiche Hubraumbeschränkung wie für 1947 und 1948. Keine Gewichtsbeschränkung. Freie Wahl des Treibstoffes. Im weiteren Verlauf der Verhandlungen gab die Kommission ihr Einverständnis zur Zulassung ein Beschluss, der sich allerdings vorderhand nur auf Rekordversuche ...
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