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... und nicht auf den Verkehr achten, — vor unübersichtlichen, engen Kurven ausserorts. Wir versuchen hier, in Kenntnis der Gerichtsentscheide, den Ermessensspielraum etwas abzugrenzen. Dann kommen wir zu folgenden Schlüssen: Hupen enthebt nicht von der Pflicht, bei einer unklaren Situation (falsches Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, offensichtliche Unaufmerksamkeit, unschlüssiges Verhalten, unklare Rechtslage) die Geschwindigkeit sofort herabzusetzen oder zum mindesten Bremsbereitschaft zu erstellen. Hupen ist als Ankündigung angezeigt, wenn weder Bremsen noch Ausweichen eine plötzliche Gefahr abwenden können. Man kann dadurch vielleicht noch eine richtige Reaktion bei dem in Gefahr versetzten Verkehrsteilnehmer erzeugen. Auf unübersichtlichen und schmalen Strassen muss häufiger »gehupt werden, wenn wenig Verkehr herrscht. Das gilt vor allem auf Passsträsschen frühmorgens und abends. Das Bundesgericht steht auf dem Standpunkt, dass dem Fahrzeugführer aus dem Nichtgebrauch der Warnvorrichtung kein Vorwurf gemacht werden darf, wenn beachtliche Gründe ihn .zur Auffassung bringen konnten, er brauche sich nicht anzukündigen. Es gehört zu den wichtigen Erfordernissen, dass Hupzeichen vom Lenkrad aus ohne Zeitverzug gegeben wer- ' den können. Darum fahndet man auch immer noch nach der bestmöglichen Anordnung des Hupkontakts, den man zwar ...
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