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... dass die Kantone angesichts ihrer günstigen Finanzlage den Bund auf andern Gebieten (gedacht wird namentlich an eine teilweise Übernahme des SBB-Regionalverkehrsdefizits) in der Grössenordnung ihres Schwerverkehrssteueranteils entlasten. Mit der Vorlage dieser Botschaft erfüllt die Landesregierung einen ihr 1978 vom Parlament erteilten Auftrag. Die eidgenössischen Räte hatten in einer Molion die Einführung nicht nur einer Schwerverkehrsabgabe, sondern auch einer Autobahnvignette gefordert. Den zweiten Teil dieses Auftrags möchte der Bundesrat allerdings nicht erfüllen, da die Nationalstrassenkosten durch die reichlich fliessenden zweckgebundenen Mittel (Treibstoffgrundzoll und -zollzuschlag) gedeckt werden können. Dieser Umstand hat die oberste Landesbehörde auch dazu bewogen, von einer Zweckbindung des Bundesanteils am Ertrag der Schwerverkehrssteuer abzusehen. Für die Kantone, deren Strassenkosten jedoch nicht vollumfänglich durch bestehende Abgaben und Gebühren finanziert werden können (es besteht hier ein Negativsaldo von insgesamt 1114 Mio Fr. pro Jahr), soll auf Gesetzesebene eine Zweckbindung vorgesehen werden. Gemäss bundesrätlichem Konzept sollen die «schweren Lastwagen» mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen (Lastwagen, Sattelschlepper und Gesellschaftswagen) Dem politischen Druck gehorchend, nicht dem eigenen Trieb, will ...
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