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... Auto oder in demjenigen eines Bekannten Platz nimmt, sei es, dass er ein Taxi besteigt. Infolgedessen trifft den Lenker keine Verantwortung dafür, wenn der Mitfahrer die Gurten nicht trägt. Er kann sich weigern, eine Person, die sich nicht anzugurten bereit ist, mitzunehmen. Tut er es dennoch, braucht er gleichwohl nicht zu befürchten, die Busse für den nicht angegurteten Mitfahrer bezahlen zu müssen. Das ist stets eine Angelegenheit des Betroffenen. Der Mitfahrer kann den Lenker für die Bezahlung der Busse auch nicht etwa mit dem Hinweis verantwortlich machen, er habe nicht gewusst, dass man sich angurten müsse bzw., dass der Lenker ihm das vor Antritt der Fahrt hätte mitteilen sollen. Eine derartige Ausrede hilft ihm nichts. Wie steht es nun mit dem weiteren Schaden? Auch hier besteht keine Möglichkeit für den nicht angegurteten Mitfahrer, den Lenker des Fahrzeuges zu belangen für denjenigen Teil, um welchen ihm die Leistung der Haftpflichtversicherung des Lenkers gekürzt wurde. Dafür trifft den Lenker des Autos keine Verantwortung (Es ist grundsätzlich wichtig zu wissen, dass nur die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters in Anspruch genommen werden kann und nicht diejenige des Lenkers. In unserem Artikel gehen wir davon aus, dass der Halter des Fahrzeuges und der Lenker identisch sind, was in der Praxii ja meist zutrifft). Der nicht ...
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