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... Landkreis hat unlängst ein zusätzliches Dienstfahrrad (Df) beschafft, das für den sogenannten (kleinen Dienstweg) anstelle von Dienstfahrzeugen zu benutzen ist. Im Sinne einer weiteren Vereinfachung des Dienstbetriebes wird darauf verzichtet, die Benutzung der Dienstfahrräder durch eine entsprechende Dienstfahrrad- Fahrererlaubnis zu regeln. Ein Dienstfahrrad-Fahrtenbuch (Dffb) entfällt. Für die Gestellung eventuell benötigter Hosenklammern haben die Dienstfahrradbenutzer selbst Sorge zu tragen. Um die erwünschte hohe Benutzerfrequenz sicherzustellen, plant das Hauptamt, für alle nicht radfähigen Bediensteten einen Lehrgang einzurichten, auf dem die richtige Benutzung der Df vermittelt wird...» «Nun denn, dann radelt man schön!», kann man nach einer derartigen Anweisung nur noch sagen. H. L. lieh zu den sogenannten «Generalständen des Automobils» zusammen und gründeten die ,«Französische Autofahrervereinigung». Diese «Association francaise des Automobilistes» (AFA) ist eine Art Dachverband der 52 in Frankreich aktiven Automobilklubs, die rund 600 000 Mitglieder umfassen. Die AFA will sich als «Verbraucherverband» verstanden wissen, der als Sprecher der französischen Automobilisten gegenüber den öffentlichen Behörden und dem Verkehrsministerium auftritt. Sie fordert insbesondere eine «Hinzuziehung und Beteiligung» bei allen die Automobilisten ...
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