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... Wir haben mit unserem Urteil über dieses neue Rezept zur Anzapfung des Automobils nicht hinter dem Berg gehalten, als wir der Befürchtung Ausdruck verliehen, es könnte dem latent in vielen Kantonen keimenden Wunsch nach Heraufsetzung der Steuern neuen Vorschub leisten. Aehnlich klang es hernach auch aus den Spalten der « Basler Nachrichten », die besagte Richtlinien gründlich zerpflückten und sie mit dem Attribut « unzeitgemäss und wenig verlockend » bedachten. Als weiteres Kennzeichen dieser Strömung, das Motorfahrzeug in noch gesteigertem Masse der Begehrlichkeit des Fiskus dienstbar zu machen und als Frucht des Geistes, den die Richtlinien atmen, erscheinen, um nur zwei Beispiele zu erwähnen, die Pläne für eine Erhöhung der Verkehrssteuern im Kanton Bern, wozu das Problem der Finanzierung eines überdimensionierten Strassenbauprogramms den Anstoss gab und die von der baselländischen Regierung ins Auge gefasste «Neuordnung > (lies Heraufsetzung) der Verkehrssteuern, Und schliesslich hält sich hartnäckig die Behauptung aufrecht, der Bund gehe mit der Absicht einer neuerlichen massiven Benzinzollerhöhung um. Unverkennbar liegt —' Ausnahmen bestätigen nur die Regel — ganz allgemein eine Tendenz in der Luft, den wiederauflebenden Motorfahrzeugverkehr, dessen fiskalische Belastung die Grenzen des Tragbaren längst erreicht hat, noch weiter zur ...
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