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... Gegen diesen Verstoss der Zürcher Obrigkeit hat die Aktionsgemeinschaft Strassenverkehr/ASV Regens- Hat Ihnen etwas besonders gefallen oder missfallen? Oder möchten Sie Ihre ganz persönliche Meinung zu einem bestimmten Thema äussern? Dann schreiben Sie uns an folgende Adresse: Redaktion «Automobil Revue» (Leserbriefe), Postfach 2665 3000 Bern 1 dorf, im Namen eines Mitgliedes ein Verfahren eingeleitet. Dieses endete vorerst mit dem Rückzug der strittigen Busse und mit Abschreibung des Rekurses durch die Polizeidirektion. Diese hat damit ihre Kompetenzen überschritten, und dem Regierungspräsidenten blieb später nichts mehr anderes übrig, als den Rekurs, der sich an den Gesamtregierungsrat als einzig zuständige Instanz richtete, als gegenstandslos zu erklären. Damit hat die Zürcher Regierung aber auch ein Präjudiz vermieden. Offensichtlich will man also im Kanton Zürich weiterhin Bürger, welche die Rechtslage nicht genau kennen, für ein Vergehen bestrafen, das gar keines ist. Gegen solche Praktiken der Zürcher Kantonspolizei und des Zürcher Regierungsrates protestiert der Automobilklub ASV in aller Form. Und es fragt sich nun, wer bei Leistungsfähige Konkurrenz (zum Leserbrief «Invasion von Japan» in «AR» 2/1980) Sehr geehrter Herr Schnüriger, Ihre Schlussfolgerungen zu den Erfolgen der japanischen Automobilindustrie sind nun doch allzustark überzeichnet, um ...
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