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... wichtige Punkte und Einschränkungen zu beachten: Die Teilkaskoversicherung (etwa die Hälfte aller in der Schweiz immatrikulierten Personenwagen sind teilkaskoversichert) deckt nicht nur Diebstahl-, Feuer-, Elementar-, Die Meldung kommt überraschend, und sie stimmt froh: Das Eidgenössische Justizund Polizeidepartement hat die Kantone mit den Versuchsgebieten für Tempo 50 sowie die drei Städte Zürich, Basel und Bern ersucht, bis zum 8. August Strecken zu melden, bei denen allenfalls eine Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit von jetzt 50 auf den bisherigen Stand, nämlich 60 km/h, in Frage komme. Von der Versuchsleitung soll dann in Zusammenarbeit mit den kantonalen und städtischen Behörden geprüft werden, ob sich für die vorgeschlagenen Abschnitte eine Erhöhung auf 60 km/h rechtfertige. Auch die Beratungsstelle für Unfallverhütung hat, wie sie sagt unabhängig vom EJPD, entsprechende Schreiben an die für die Strassensignalisation zuständigen Stellen gerichtet. Die BfU-Begründung: Auf gut ausgebauten, für Fussgänger und Zweiradfahrer ausreichend gesicherten Ausfallstrassen leuchte Tempo 50 den Autofahrern nicht ein. Es ist erfreulich, dass man «in Bern» nicht stur an einem einmal getroffenen Entscheid festhält, sondern sich flexibel zeigt. Doch im Grunde genommen wäre dieses die Automobilisten verunsichernde Hin und Her gar nicht nötig ...
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