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... Die drei Hinweisdreiecke wurden aufgestellt, weil ein Radar-Bus auf dem mit einer Leitplanke versehenen und mit Sträuchern bepflanzten Autobahn-Mittelstreifen «parkiert» war und die Geschwindigkeit der auf der Gegenfahrbahn fahrenden Fahrzeuge erfasste. Der Radarwagen beeinträchtigte die Benutzung der Autobahn-Überholspur, da die Leitplanke und die tarnenden Gebüsche zuwenig Raum Hessen, um einen Kastenwagen unstörend zu «parkieren». Dieser absolut ungewöhnlich «parkierte» und an so ungebührlichem Ort aufgestellte Radarwagen, der in nicht angemessenem Abstand und auf der falschen Seite als Schreckauslöser wirkte, war meiner Ansicht nach gefährlich. Bei jedem wenig routinierten Autofahrer hätte dieser Wagen Fehlreaktionen auslö- sen können. Ich frage mich, was wohl dieselbe Polizei mit mir gemacht hätte, wenn ich mit einem Wohnmobil auf einem Autobahn-Trennstreifen mit beidseitig bepflanzter Leitplanke links der Schnelloder Überholspur parkiert hätte, um mir eine Mahlzeit zuzubereiten und diese einzunehmen. Hat die Polizei Sonderrechte, oder hält sie sich selber nicht an die Verkehrsvorschriften? E.H. In Nr. 20 der «AR» haben sich zwei Einsender darüber aufgehalten, dass ich den Kampf gegen das Gurtenobligatorium mit einem Kampf gegen den Polizeistaat gleichsetze. Hier sind einige Präzisierungen notwendig: Was ein Polizeistaat ist, ist ...
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