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... anschnallt, mag dieser Standpunkt schwer verständlich erscheinen. Meine Einstellung beruht kurz gesagt auf juristischen, technischen - und statistischen Argumenten. Juristische Argumente im Vordergrund Das Obligatorium des Gurtentragens anfechten, heisst unausweichlich das Problem der individuellen Freiheit zur Sprache bringen. Die Einführung des Gurten-Tragobligatoriums in unsere Gesetzgebung hiesse - und das meines Wissens zum erstenmal in unserer Geschichte - die Berechtigung einer Zwangsmassnahme anerkennen, deren einziger Zweck darin besteht, nicht Dritte, sondern den von der Massnahme selbst Betroffenen zu schützen. Dieser Gesichtspunkt wird zugegebenermassen nicht von allen Juristen geteilt. Selbst diejenigen aber, die sich meiner Ansicht nicht anschliessen, werden mir, so hoffe ich, darin beipflichten, dass es auf jeden Fall unvertretbar und unannehmbar ist, diese Freiheitsbeschränkung zu dulden, wenn damit nicht eine volle Garantie ihrer Unschädlichkeit einhergeht. Gerade eine solche Garantie fehlt aber, wie es der Bundesrat in seiner Botschaft übrigens eingesteht. So gibt es Unfälle, wo die Sicherheitsgurten nicht nur nichts nützen, sondern Verletzungen oder gar den Tod bewirken. Unter diesen Umständen kann kein administrativer Beschluss, kein Regierungsakt die freie Entscheidung jedes einzelnen ersetzen. Die Anhänger des ...
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