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... grossen Erfinders und Organisators.» Am 16. Januar 1945 unterzeich nete De Gaulle den Befehl der damals stark kommunistisch orientierten französischen Re gierung zur Nationalisierung des Renault-Konzerns. In die ser Regierungserklärung wur de deutlich gemacht, dass die se Massnahme als Bestrafung für die Kollaboration Renaults mit den Deutschen gesehen werden musste. Darum wurde ,|.r—ffirigaiaaa auch keinerlei Schadenersatz an Renaults Erben ausbezahlt. Das Ganze war jedoch ein juri stischer Fehler: Louis Renault war, bevor er verurteilt wor den war, als Verdächtigter und nicht als Schuldiger gestorben. Der französische Staat enteig nete also die Besitzer, ohne dass jemals ein Prozess geführt worden war. 1946 wurde dann dieser Entscheid etwas abge ändert: Renaults Erben ver zichteten auf all ihre Rechte, brauchten dafür aber keine Busse für ihren «Kriegsge winn» zu bezahlen. Und 1949 wurde Louis Renault vom fran zösischen Staat rehabilitiert, und der Verdacht auf Kollabo ration wurde fallengelassen. Frau Renault und ihr Sohn er hielten sogar eine kleine Ver gütung für die Renault-Werke. Aber die Fabriken wurden ih ren ehemaligen Besitzern nicht mehr zurückgegeben. Sie exi stierten nun unter dem Namen «Regie Nationale des Usines Renault». Jean-Louis Renault gründete nach dem Zweiten Weltkrieg gegenüber seinem Elternhaus in Herqueville eine Büromö bel-Fabrik. Dieses Unterneh ...