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... schlechthin eine zu lange Leitung. Daraus sind die Folgerungen zu ziehen: Fahren muß der Schüler auf einem weiträumigen Gelände lernen, wo er nicht gestört und von der Lehre (Technik) abgelenkt wird. Dann erst darf er in den Verkehr. Gelände für solche Übungen: ver waiste Kasernenhöfe u. ä. Zum Fahrenkönnen gehört vor allem die Beherrschung des schnel len Wagens. Der Fahrschüler darf dies nicht (wie; bisher) erst nach Er teilung des Führerscheins sich selber beibringen. Zum Führerschein gehört eine Untersuchung durch den Arzt. Ist einer Brillenträger, so muß dies im Führerschein vermerkt sein (die Möglichkeit eines Protokolls wird dann die Eitelkeit schon etwas dämpfen!). Menschen mit Augenfehlern, die ihnen das räumliche Seh vermögen nehmen, sollten nicht autofahren. Leute, bei denen die Schrecksekunde wirklich eine Sekunde ist, und solche, die vor jeder Maus außer Fassung geraten, sind als Autofahrer untauglich. Wahr scheinlich auch solche, die an angina pectoris leiden! Die Untersuchung darf nicht länger als eine halbe Stunde dauern (sonst könnte es zu unnötigen Übertreibungen kommen). Alle zwei Jahre etwa müßte der Inhaber des Führerscheins die theoretische Prüfung nochmal wiederholen und einen ihm bekannten Wagen kurz „ums Karree“ fahren. Damit ist gesichert, daß seine Kenntnisse „modern“ bleiben. Übrigens, Fahrlehrer sein ist ein schwerer Beruf! ...