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... außerhalb der Mauern gültigen moralischen und sozialen Werten weitgehend verlustig. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern, wo der Strafvollzug darauf ausge richtet ist, dem Bestraften den Rückweg in das normale Leben zu ebnen, wirkt unsere Straf justiz altertümlichund widersinnig. Auf Kosten des Steuerzahlers wird eine ständig wachsende Gruppe von Menschen unterhal ten, für die Bestraftwerden und Strafeabsit zen mehr und mehr zum Lebensinhalt wird. Von den 5126 Personen, die im Jahre 1959 durch die Haftanstalten Hamburgs gingen, hatten 3582, das sind 69 Prozent, schon ein mal gesessen! Als gleichgültiger Mensch könnte man diese Tatsachen zur Kenntnis nehmen und dann wieder vergessen, denn man hat ja nicht die Absicht, „straffällig" zu werden. Aber der Herr „Henselmann", an dessen wahren Er lebnissen der „Spiegel'-Bericht aufgehängt ist, hatte diese Absicht auch nicht. Er war nicht vorbestraft. Wegen 1,6 Promille Blutalkohol am Steuer ohne Verursachung eines Unfalls hatte er zwei Wochen Haft ohne Bewährung bekommen. „Nur" Haft. Haft unterscheidet sich von Gefängnisstrafe aber lediglich dadurch, daß die Arbeitspflicht wegfällt. Im übrigen ist sie mit den gleichen entwürdigenden Umständen verbunden: An stallskleidung, Behandlung wie jeder Sittlich keitsverbrecher und in Gesellschaft von sol chen. In nichts ...