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... gehofft batte, mit dem Wegfall des übelbeleumundetrn Kraftfabrzeug-Mißbrauehgesetces würde nun auch eine etwas großzügigere Gestaltung des Kraftverkehrs einse^en — nun endlich, fast vier Jahre nach dem Zusammen bruch — der wird durch einen Erlaß der Verwaltung für Verkehr zu Offenbarh vom 15. Jan. 1949 gründlich eines anderen belehrt Es fiel ein Keif in der Frühlingsnacht — von der Verwaltung für Verkehr in Offenbach —, eine ,.0ffenbachiade4* also, aber keine heitere. Denn genau besehen, worum geht’s? Um nichts mehr und nicht» weniger, als daß nun mehr wieder G .roß ras z i e n auf die Kraftfahrer gestattet werden sollen! Es handelt sich darum, daß man höheren Orts offenbar befürchtet, die neue Kraft fahrzeug-Benutzungsverordnung, die dem kaum entschlafenen Kraftfahrzeug-Mißbrauchgeset; auf dem Fuße gefolgt ist, inhaltlich aber genau dasselbe besagt wie seine unglückliche Vorgängerin, diese Kraftfahrzeug-(Anti-)Benutzungsverordnung würde ge nau so ein Schlag ins Wasser werden wie das fiühere Gesetj, und, daß man sich nun stirnerunzelnd Kopfzerbrechen daiüber macht, wie das zu vermeiden sei. Der Erfolg ist ein langer, langer Erlaß, vom 15. 1. 1949, der kurzerhand die so verpönten Groß-Razzien auf die ..bitteibösen“ Kraftfahrer wieder einführt: ..Es ist daher unabweisbar notwendig, daß, wenn die neuen Vorschriften ihren Zwe>k erfüllen sollen, die ...