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... in der Innerschweiz einen solchen Fall gesehen. Der Lastwagenführer hatte zwar verlangsamt. Der Zeiger war gerichtet. Nun hat aber der von hinten kommende Chauffeur das Verlangsamen als Zeichen zum Anhalten beurteilt, und schon war die Bescherung da. Sehr erfreulich ist, dass auch im Kanton Bern die Orange-Blinklichter erlaubt sind. Gerade diese Richtungsvorrichtung hat den Vorteil, gut sichtbar zu sein. Man braucht die Lämpchen nämlich nicht unbedingt vorne zu befestigen, sondern kann sie gut auf den hinteren Kotflügeln oder am Karosseriedach in der Mitte der Wagenseite anbringen, wo sie von allen Seiten gut sichtbar sind, ohne zu weit herauszuragen. Ein eidgenössisches Strassenverkehrsamt, das über einheitliche Verkehrsregelung zu wachen hätte, wäre aber am Platze. Es wäre aber zu wünschen, dass in einem solchen Amte keine Bureaukraten sitzen, sondern Leute mit grosser Praxis auf der Strasse. Diesem Amte könnten dann auch die oben angeregten fahrenden Kontrollen unterstellt werden. ten Boden findet, ohne Wasserlachen und Schmutztümpel. Auch auf grobkörnigem Kies lässt sich weniger gut gehen als auf dem glatten Strassenbelag! Dasselbe gilt vom Radfahrer, der lieber in der Mitte der Strasse fährt als auf dem holperigen Strassenrand. Dies alles sind Uebelstände, die oft bei den zuständigen Organen nicht bekannt sind oder zu wenig beachtet werden, weil, wie bereits gesagt, ...