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... Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen (AKB) durch Zahlung des Neupreises eines gleichartigen Kraftfahrzeugs. Zweite Frage: Welches Neufahrzeug isteinem Mercedes-Benz 300 SL Roadster, Baujahr 1959, adäquat: die Gullwing-Kopie mit Glasfiberkarosserieaus den USA oder ein moderner 300 SL-24 aus Untertürkheim? Mehr als drei Jahre prozessierten die Kontrahenten um diese Frage. Uber das Ergebnis kann man streiten. Der Fall: Anfang September 1989 stehlen unbekannte Täter aus der Tiefgarage eines Baden-Badener Hotels den erwähnten Klassiker, den ein Oldtimerhändler zwei Wochen zuvor für 450 000 DM erworben und für 498 000 DM zum Verkauf angebotenhatte. Für den Händlerbetrieb bestand eine Haftpflichtund Fahrzeugversicherung mit 300 DM Selbstbeteiligung; die vierteljährliche Prämie betrug DM 81,90. Die Versicherung wollte als Wiederbeschaffungswert lediglich den damaligen Neupreis eines 300 SL-24 abzüglich Selbstbeteiligung, also93 245 DM, zahlen. Der Händler klagte und erzielte in erster Instanz vor dem Landgericht Köln einen Teilerfolg. Die Richter befanden, ein «vergleichbares Neufahrzeug» könne nur die 300-SL-Replika der US-Firma Gullwing sein — damaliger Neupreis:250 000 DM — und verurteilten im Dezember 1990 die Versicherung zur Zahlung von weiteren 100 000 DMzu den bereits erstatteten 93 245 DM (Aktenzeichen: 24 0 109/90). Der Prozess ...