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... ist eine Meinung, die keineswegs selten zu hören ist. Auch aus Bonn, wo man damit sagen will: ist ja alles halb so schlimm. Dabei macht gerade dieses Argument die Sache fragwürdig. Denn wenn ohnehin nie schneller gefahren würde, dann könnte man mit einem Verbot wohl kaum eine Wirkung erzielen. Tatsächlich aber wird schneller gefahren — wenn auch nicht auf „Landstraßen“, so doch auf gut ausgebauten Bundesstraßen. Sie fallen ebenfalls unter den Begriff „Landstraßen mit Gegenverkehr“, mit dem alle Gegenverkehrsstraßen außerhalb von Ortschaften gemeint sind. Es handelt sich also nicht nur um schmale, baumreiche Nebensträßchen, sondern auch um höchst moderne Verkehrsadern. Und auf diesen Straßen ist es durchaus kein Leichtsinn, schneller als 100 zu fahren, sondern manchmal sogar eine Notwendigkeit. Zum Beispiel beim Überholen von Lastzügen: Jeder vernünftige Autofahrer fährt dabei den Beschleunigungs gang voll aus und erreicht so Geschwindigkeiten Was sprich über 100 km/h. Dann mit 110 oder 120 weiterzufahren — das ist auch nicht gerade ein Beispiel sträflicher Raserei. Mit anderen Worten: der Bereich der vertretbaren Geschwindigkeiten geht auf solchen Straßen bis mindestens 120 km/h. Man darf davon ausgehen, daß der Bundestagsausschuß— ohnehin ein Gremium, in dem höhere Lebensalter dominieren und der Führerschein nicht selbstverständlich ist — sich ...