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... der Lenker eines ihm entgegenkommenden Fuhrwerks abspringt und sein Pferd am Kopfe hält? Das Kgl. Landgericht Landshut verurteilte ein Mitglied der Deutschen Motorfalircr-Vcrcinigung und seine Lenkerin, den Schaden zu ersetzen, den der Fuhiiwerksbcsitzcr X. dadurch erlitt, dass sein Pferd beim Voriiberfahrcn des Automobils scheute. Festgestellt wurde nur, dass X. beim Ansichtigwcrdcn des Automobils in einer Entfernung von 200 Schritten vom Wagen stieg, das Pferd an den rechten Strassenrand führte, und es am Kopfgestcllc festhielt, während sein Begleiter S. vom Wagen aus die Zügel festhielt. Erst bei n'i V o r ii b e r f a h r c n des Automobils scheute das Pferd, stieg in die Höhe, zog den Klüger weit empor, und warf ihn dann zu Boden, so dass er ihm unter die Fiisse geriet, von ihm getreten wurde und nicht unerhebliche Verletzungen davontrug. Das Urteil des Kgl. Landgerichts Landshut betonte, aus den ungewöhnlichen Vorbereitungen des Klägers beim Herannahen des Automobils hätten die Beklagten schliesscn müssen, dass der Fuhrwcrkslcnkcr um sein Pferd besorgt war; hiernach hätten die Automobilisten mit der Möglichkeit rechnen müssen, dass das Pferd bei ihrem weiteren Annähern infolge des damit verbundenen Geräusches der Maschine beunruhigt und im gefährlichsten Momente des Vorbeifahreiis scheu wurde. Die Uebeiiegung der Situation hätte ...