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... folgenden Wortlauts bereit: «Oldtimer, d.h. historische Fahrzeuge, Fahrzeuge mit Sammlerwert oder Fahrzeuge, die für Museen bestimmt sind, die in vernünftiger und umweltverträglicher Weise fahrbereit oder in Teile zerlegt aufbewahrtwerden, fallen nicht unter die Definition von Abfall im Sinne der Richtlinie 75/442/EWG,und somit auch nicht in den Geltungsbereich der vorliegenden Richtlinie.» Dies gibt der Branche wie auchden Herstellern von Auswuchtgewichten Zeit, sich auf die Neuerung einzustellen bzw. diesbezügliche Alternativen zum umweltschädlichen Blei zu entwickeln und erproben. Die Schweiz ist von dieser neu in Kraft tretenden EG-Richtlinie insofern betroffen, als sie einen grossen Teil der hiezulande zirkulierenden Fahrzeuge aus dem EG- Raum importiert und anderseitsbemüht ist, Vorschriften zum Schutze der Umwelt international gültigen Bestimmungen anzupassen, wo dies sinnvoll erscheint Auswuchtgewichte, die klein und unscheinbar an Felgenrändern sitzen, scheinen auf den ersten Blick besonderer Aufmerksamkeit kaum wert. So ist man denn versucht zu fragen: Habendie EG-Bürokraten eigentlich keine grösseren Sorgen? PROBLEMSTOFFE Die haben sie durchaus, denn die Auswuchtgewichte bilden lediglich einen winzigen Teil eines weit umfassenderen Regelwerks zum Schutz unserer Umwelt gegen schleichende Verschmutzung durch giftige Schwermetalle. ...