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... zu geben, dass vor dem 1. Mai ein Sportkalender aufgestellt werden kann; dieser darf, ausser in Fällen von höherer Gewalt, später nicht mehr abgeändert werden. eine Klärung der strittigen Fragen zu bringen. Zunächst ist ein Unterschied gemacht zwischen Veranstaltungen für Berufsund solchen für Herrenfahrer. Dadurch war aber auch die Definition « Herrenfahrer » notwendig geworden. Es heisst daher in den neuen Bestimmungen: « Als Amateure kommen in Betracht diejenigen Mitglieder des A. C. S. oder eines befreundeten Clubs, deren Beruf in keiner Beziehung steht weder zum Verkauf noch zur Herstellung von Automobil-Chassis oder Motorrädern noch zur Vermietung von Automobilen.» Die Entscheidung behält sich in jedem Falle die Sportkommission vor. Für Berufsfahrer werden Fahrlizenzen von Jahresdauer zum Preise von 20 Fr. ausgegeben. Der Bezüglich der Auswahl der Rennstrecke musste aus «bekannten» Gründen den Sektionen eine Konzession gemacht werden; es wurde die Abhaltung von Wettfahrten auch auf den Strassen des Auslandes gestattet, jedoch soll die Rennstrecke nicht mehr als 20 km von der Grenze entfernt liegen. Bekanntlich hat die Sektion Aargau schon im Vorjahre ihr Rennen in Deutschland abgehalten. Möge nun zu dem neuen Reglement auch eine rege autosportliche Betätigung hinzukommen! —v. Die Sektion Freibnrg des A. C. S. hielt letzten Sonntag den 18. ...