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... absolut verständlich. Wer will schon einen Wagen, an demunter Umständen bereits massive Reparaturen vorgenommen werden mussten. Aus rein technischer Sicht ist der Minderwert eines Autos nach repariertem Unfallschaden aber zum Teil geradezu unberechtigt. So meint etwa Spezialist Christoph Flückiger (vgl. Hauptartikel), dass ein nach allen Regeln der Kunst und unter Beachtung der Herstellervorgaben reparierter Unfallwagen nicht selten technisch sogarbesser ist als vor dem Schaden Dies gilt ganz speziell etwa bei älteren Wagen, wo mitKarosseriearbeiten oft nicht nur Blech wieder gerade gebogen oder ersetzt wird, sondern mit der Reparatur - zumindestan der Schadenstelle - allenfalls gleich auch noch Rostprobleme beseitigt werden. Auf Minderwert hinweisen Dennoch: Experten schätzen den möglichen Wertverlust eines reparierten Unfallwagens auf dem Markt je nach Schadenauf bis zu 10% des Zeitwertes Es sei also allen Autohaltern empfohlen, in Absprache mit dem Carrossier bei Haftpflichtfällen nach einem Unfall die zahlende Versicherung auf einen allfälligen Minderwert desAutos hinzuweisen und Ausgleichszahlung zu verlangen. Für die Berechnung eines Minderwertes sind laut Auskunft bei der «Zürich» folgende Kriterien massgebend: Fahrleistung, Marktlage, Allgemeinzustand, allfällige Vorschäden, Art undSchwere der Deformationszonen, sowie der aktuelle ...