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... Ordnung könne, weil mit dem Bundesgesetz unvereinbar, keine Rede sein». Er habe aber versucht, «unter möglichster Schonung aller durch die Neuordnung getroffenen Kreise, die Materie zu regeln». Wie wurde nun vorgegangen? Nach Art. 2 kann der Bundesrat bekanntlich bestimmte dem allgemeinen Durchgangsverkehr notwendige Strassen für Motorfahrzeuge und Fahrräder offen erklären. Im Bestreben, möglichst wenig zu reglementieren und die Anpassung der kantonalen Vorschriften an das Bundesgesetz zu erleichtern, hat der Bundesrat bisher von der Bezeichnung solcher Durchgangsstrassen abgesehen und in besonderen Fällen, wie bei Qraubünden, von Seiten der Kantone Vorschläge erwartet. Diese konziliante Haltung des Bundesrates wurde nun in Graubünden gründlich ausgenützt, indem ursprünglich einige wenige Routen als Durchgangsstrassen vorgesehen waren und gesetzlich entsprechend behandelt werden sollten. Als dann aber die Rätische Bahn Einspruch erhob, wurde dieser Plan fallen gelassen und ein zweiter Entwurf ausgearbeitet, wie er jetzt vor den Grossen Rat kommen soll und der keinerlei Durchgangsstrassen im eigentlichen Sinne des Wortes aufweist, da der Lastwagen in keiner Richtung den Kanton auf Hauptstrassen vollständig durchfahren kann. Auch für den Gesellschaftswagen bestehen nur zwei durchgehende Verkehrsmöglichkeiten, in der Nord-Süd-Richtung. Typisch für die ...