Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... Genua. Eine Gefährlichkeit im wirklichen •* Sinne; des Wortes konnte jedoch auch damals blöss aus den Irrtümern über die Konstruktion und die Neuheit des Automobils überhaupt resultieren. Heute aber ist es rein lächerlich, von der besondern Gefährlichkeit des Automobils; zu sprechen, die eine Sonderstellung in der; Haftpflicht notwendig macht. ' Das will aber das neue Gesetz. Nach bis-, herigem Recht musste dem- Automobilisten immerhin ein persönliches Verschulden nachgewiesen werden, wobei man es in der Beweisführung gelegentlich allerdings nicht :ge'-,i rade sehr genau nahm und leicht dazu'neigte,; die Schuld beim Automobilisten stillschwei'-1 •gend vorauszusetzen. Nach dem in Aufsicht genommenen verschärften HaftpflfchtgeSetz* würde' rnafi dagegen schon für blossen Zufaih haften und nur der sehr diskutable TaU'l bestand der höheren Gewalt das direkte" VßK schulden 'des Geschädigten oder eines Dritten würden;den Besitzer von dieser strengen Haftflicht befreien. Die erste Art der Haftung entspricht der bewährten allgemeinen Rechtsanschauung des Geschäftsverkehrs, wie sie auch in unserem Obligationenrecht. zum Ausdruck kommt, in..dem Sinne, dass jedermann nur für sein Verschulden haftet, d. h. die Folgen einer vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführten Schädigung einzustehen hat. Demgegenüber gibt es. auch /"heute ...