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... trägt, wird man immer nur zu dem Schluß kommen, daß der Revolutionsausbruch als ein in die geschäftlichen Berechnungen unmöglich einzustellender Faktor die Aufhebung der Lieferungslich klar, als er seinen Beschluß faßte. Er mußte sich auch klar darüber sein, welchen Sturm er dadurch bei den Abnehmern, von den Händlern ganz zu schweigen —, heraufbeschwören würde. Diese Voraussicht durfte ihn natürlich in seinem Entschluß, die Verträge nicht zu erfüllen, nicht wankend machen, wenn er einmal die Überzeugung von der wirtschaftlichen Unmöglichkeit der Erfüllung gewonnen hatte. Es fragt sich nur, ob er nicht statt des kurzen bündigen Beschlusses einen konzilianteren und den vorhandenen Schwierigkeiten dennoch Rechnung tragenden Weg zur Erreichung seines Zieles hätte finden können. Und das wäre wohl möglich gewesen dadurch, daß die Industrie unter Darlegung der vorhandenen Schwierigkeiten, statt ihren Beschluß zu fassen, die Errichtung von Einigungsämtern beantragt hätte, wie sie schon in Österreich durch Verordnung vom 4. April 1919 eingeführt sind, die im wesentlichen folgenden Inhalt hat: „Zur gütlichen Beilegung oder schiedsgerichtlichen Entscheidung von Streitigkeiten aus Lieferungsverträgen werden Eini- Von der großen Überschwemmung in Koblenz: Amerikanische Heereswagen im Wasser. Die praktischen Amerikaner haben ihre Parks im ...