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... und dem Honorar für den eigenen Anwalt auch noch die Kosten für den Anwalt des Nebenoder Privatklägers übernehmen. Man sieht: Auch scheinbar Einfaches kann rechtlich kompliziert sein, weshalb es immer gut ist, zunächst einmal einen Anwalt zu befragen. ADAC-Mitglieder haben das besonders leicht: Sie können — auf Kosten des Clubs — einen ADAC-Syndikus (den es fast in jedem größeren Ort gibt) befragen. Und dürfen dann trotzdem einen anderen Anwalt ohne weiteres mit der Bearbeitung der Unfallsache beauftragen. Auch der technische Sachverständige Nun braucht der Unfallgeschädigte bekanntlich sehr häufig nicht nur rechtliche, sondern auch technische Beratung: ob die beschädigte Karosse noch reparaturwürdig oder als Totalschaden zu bewerten, wie hoch die technische und merkantile Wertminderung und ob statt reparieren der Einbau neuer Teile zu verantworten ist. Dafür empfiehlt sich unabhängiger, schiedsrichterlicher Rat durch einen möglichst qualifizierten technischen Sachverständigen. (Wenn Sie keinen wissen: Der ADAC nennt seinen Mitgliedern einen.) Auch den sollte man möglichst gleich nach dem Unfall selbst beauftragen, damit er den beschädigten Wagen noch vor der Reparatur unter die Lupe nehmen kann. Sein Honorar für das Gutachten ist, wie die Anwaltskosten auch, als »Folgeschaden« des Unfalles von der ...