Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... Allerdings hat der Bundesrat in seinem Beschluss vom Juli 1979 ebenfalls das Vorsorgeprinzip und das Verursacherprinzip seinem Vorgehen zugrunde gelegt. Entsprechend dem Vorsorgeprinzip sollen Massnahmen getroffen werden, bevor überhaupt schädliche Auswirkungen der Motorfahrzeugabgase in Form von Immissionen feststellbar sind. Hier ist man auf Hypothesen angewiesen, solange weltweit keine Massstäbe für die tatsächliche Belastbarkeit der Umwelt in bezug auf Motorfahrzeugabgase vorliegen. Allerdings haben Messungen an ganz besonders kritischen Orten in der Schweiz ergeben, dass, je nach Belastungsgrenze, die man zugrunde legt, das zulässige Maximum zeitweilig überschritten wurde. Beim Verursacherprinzip hat man den Schwarzen Peter eindeutig den Motorfahrzeugabgasen als Luftverschmutzer hingeschoben. Ihre schädlichen Komponenten (darunter Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoff und Stickstoffe) gelangen eben direkt in die Atemluft, während sich beispielsweise die 380 Jahrestonnen Salzsäuregas aus einer Kehrichtverbrennungsanlage irgendwo verflüchtigen. Auch sie geben auf Jahre hinaus Anlass zu teuren Abhilfemassnahmen. Gedanken zum Vernehmlassunqsverfahren Die Luftverschmutzung durch Motorfahrzeuge ist ein äusserst komplexes Gebilde. Es setzt - wie dies etwa der ETH-Bericht von Dipl. Ing. Thomas Lutz zu diesem Problem dartut - enorme Kenntnisse der ...