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... was verkehren kann (außer Bundesbahn). Ich glaube, wir könnten da noch einiges von der Bahn lernen! Da nun mal die Eisenbahn früher da war und mit Geschick und Voraussicht ihr völlig berechtigtes Wegoder Hausrecht (nebst Bahnbetriebsordnung usw.) festlegte, kann man sich nur wundem, daß sie heute so müßig zusieht, wie ihr die (früher harmlos langsame) Straße immer gefährlicher ins Handwerk pfuscht. Straßenbahnen sind hier grundsätzlich ausgenommen. Die gehören ins Museum. Hg. Strepp ... und uusara VHainuuCf: — 7 Tote, 17 Schwerverletzte und unermeßlicher Materialschaden sind das Fazit der in den letzten Wochen uns zu Gehör gekommenen Unfälle an Bahnübergängen, die entweder nicht beschrankt oder deren Schranken nicht geschlossen waren. Daß dabei nicht mehr Menschen ihr heben lassen mußten, ist nur dem Umstand zuzuschreiben, daß in sechs von den neun Fällen Lastzüge bzw. Trecker mit wenig Menschen an Bord die Opfer der Bahnübergänge wurden. Im Juni waren es bekannt lich innerhalb von zehn Tagen 38 Tote und 55 Verletzte, als Omni busse an Stelle von Lastwagen von Zügen erfaßt wurden. Andernfalls hätte es in den drei Fällen vom 13., 21. und 23. 7., bei denen die Schranken nicht geschlossen waren, vermutlich über 100 Tote gegeben. Inzwischen erreichen uns Urteile, die gegen Fahrer ergingen, deren Fahrzeuge vom Zug erfaßt wurden. In Aurich wurde der Fahrer ...