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... Service undKundenbetreuung usw. sicherstellen Parallelimporteure: Importeure, die ohne einen Vertrag mit einem Hersteller auf eigeneRechnung oder im Auftrag von Personen, Gruppen, Firmen usw. gewerbsmässig Motorfahrzeuge in die Schweizeinführen Typenschein (neu Typengenehmigung): Ein Dokument, in dem alle technischen Angaben eines Modells eingetragen sind. Die technischen Angaben entsprachen den diversen schweizerischen Vorschriften. Der Typenscheinwar bis zum 1. Oktober 1995 m Besitz des offiziellen Importeurs. Der Importeur war dem BAP gegenüber verantwortich, dass die technischen Vorschriften eingehalten wurdenEin privater Importeur hatte nur über den offiziellen Importeur Zugriff auf den Typenschein Stichworte zum Direktimport Privater Direktimport: Einfuhreines Motorfahrzeugs zum Eigengebrauch. Pro Privatperson darf im Jahr ein Fahrzeug eines Modells zum Eigengebrauch eingeführt werden Typengenehmigung: Dies istseit dem 1. Oktober 1995 die neue rechtliche Bezeichnungdes früheren Typenscheins. Die Schweizer Typengenehmigung liegt nicht mehr wie frü- her beim Importeur, sondernneu beim BAP. Der offizielle Importeur wie auch der Parallelimporteur müssen nun ans BAP gelangen. Dort erhaltensie mit der Typengenehmigung einen Code. Auf dieseWeise ist eine Kontrolle möglich, wer welche Autos eingeführt hat Europäische ...