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... sind dergestalt,dass man versucht sein könnte, sich befriedigt zurückzulehnen, in der Überzeugung, Verkehrssicherheitsarbeit sei kein Thema mehr. Dass dem so nicht sein darf, wurde an einem von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) in Bern durchgeführten Workshop eindrücklich dargelegt(vgl. S. 9). Zwar wird es nie gelingen, das aus ethischer Sicht formulierte Ziel zu erreichen, die Todesrate im Verkehr auf das niedrigstenatürliche Sterberisiko zu senken. Dass man diese Vorgabe trotz ihrem utopischenCharakter als Maxime hochhält, ist jedoch richtig: Wer noch bessere Leistungen vollbringen will, bedarf des permanenten Ansporns. Kommt hinzu, dass es im Verkehr ein «Recht auf Fehler bzw. auf Irrtum» nicht gibt: Was in allen übrigen Lebensund Tätigkeitsbereichen selbstverständlich ist - das Prinzip des Lernensdurch Fehler - kann im Verkehr fatal sein. Hauptanliegen jeder Verkehrssicherheitsarbeit muss es daher sein, jedes Individuum anzuhalten, den - möglicherweise entscheidenden - Fehler erst gar nicht zu machen: Utopisches Ziel auch dies,doch macht es dennoch Sinn Im Rahmen einer Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes sollen verschiedene Neuerungen eingeführtwerden, die ebenfalls den erwähnten Zielsetzungendienen. Dabei flössen auch Ideen einer Expertenkommission ein, die 1993 ein Konzept zur Hebung der Verkehrssicherheit abgeliefert ...