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... gewährte ihnen deshalb eine Übergangsfrist. Diese läuft nun aus Somit traten am vergangenen1. Januar 2002 die neuen Vor- Schriften in Kraft. Die Hauptpunkte der Neuregelung sind:- Nur so viele Kinder dürfen mitgeführt werden, als Plätze vorhanden sind. - Alle Fahrzeuginsassen - auch die Kinder - müssen gesichert sein. ZIEL: 0 TODESOPFER Die Änderung der Verkehrsregelnverordnung ist das Resultat einiger Überlegungen zur Verbesserung der Sicherheit der Fahrzeuginsassen. So verfolgt das Verkehrsdepartement die Idee «Vision zero». Danach ist das Strassenverkehrssystem so zu gestaltenund zu betreiben, dass keine Menschen mehr schwer oder tödlich verletzt werden. Zum zweiten hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Verwendung von Gurten bzw. Rückhaltesystemendas Verletzungsund Todesrisiko markant verringern. Ferner sollen alle Fahrzeuginsassen - also auch die Kinder - punkto Sicherheitsvorkehrungen einander gleichgestellt sein. Schliesslich sollen die Bestimmungen der VRV mit den diesbezüglichen EG-Richtlinien übereinstimmen. Nicht betroffen von der Neuregelung sind die bisher geltenden Ausnahmefälle gemäss Artikel 3a Abs. 2 VRV. Darunter fallen u. a. Polizeiund Ambulanzfahrzeuge im Notfalleinsatz oder etwaTaxiführer im Dienst. Zudem besteht diese Gurtentragpflicht nicht auf Sitzen, die nicht mit Gurten ausgerüstet sind (z. B. auf ...