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... Hauptstrassen ausserorts nicht parkiert werden. Halten verboten — Jedes nicht verkehrsbedingt freiwillige Anhalten stört hier den verkehr auf der zweispurigen Strecke. Der Lieferwagen mit Güterumschlag verstösst gegen das Verbot. Nun gibt es, vor allem innerorts, viele Fälle, in denen Anhalten oder Parkieren nicht angängig ist, obwohl der Grund dazu nicht ohne weiteres ersichtlich ist. Hier greifen nun die Signale Platz. Sie werden meist aus verkehrstechnischen Ueberlegungen aufgestellt, sei es aus Sicherheitsgründen, um eine Gefahr abzuwenden oder um den rollenden Verkehr im Fluss zu halten oder aus Rücksicht auf allgemeine öffentliche Interessen. Das Signal Parkieren verboten zeigt auf einer runden Tafel einen roten schrägen Strich auf blauem Grund. Beim Anhalteverbot sind die roten Striche kreuzweise angeordnet. Immer handelt es sich um Verbotsignale, deren Uebertretung so gut wie etwa das Ueberfahren eines Stop-Signals, mit Busse bedroht ist. Die Unterschiede Obwohl sich beide Signale auf das Anhalten beziehen, somit also den ruhenden Verkehr regeln, bestehen beträchtliche Unterschiede. Anhalten verboten. Gemeint ist das freiwillige Anhalten und nicht jenes, das durch Lichts|gnale oder Zeichen der Polizei oder dujijh Fussgänger auf dem Streifen .oder , durcn Verkehrsstockungen hervorgerufen wird. Das Signal besagt, dass jedes freiwillige Halten, auch jenes ...