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... dass viele, die nach der alten Beweistheorie mangels Vorhandenseins zweier Zeugen freigesprochen wurden, heute vom Richter auf Grund der freien Beweiswürdigung verurteilt werden können. Beweiskraft der Polizeiprotokolle. Eine weitere Eigentümlichkeit des alten Prozesses war die Bestimmung von Art. 360, dass die Protokolle und Anzeigen der Angestellten der gerichtlichen Polizei vollen Glauben über solche Tatsachen verdienten, welche ihr Aussteller in der Ausübung seiner Amtsbefugnisse durch unmittelbare Sinneswahrnehmung kennen gelernt hat Es genügte also, dass ein Polizist über eine Wahrnehmung eine Anzeige machte, damit der Angeschuldigte verurteilt werden konnte. Durch die Gerichtspraxis war dieser Grundsatz in den letzten Jahren allerdings etwas abgeschwächt worden, indem dem Angeschuldigten der Gegenbeweis gestattet wurde. Der neue Strafprozess enthält diese Bestimmung nicht mehr. Nicht vorfahren lassen ist strafbar. Eine Unsitte, welche die Rechtsauskunftsteile schon öfters beschäftigt hat, ist das Nichtvoriahrenlassen. Jeder, der einem ihm folgenden Wagen auf freier Strasse, ohne dass die Verhältnisse es verlangen, nicht vorfahren lässt, ist strafbar. Selbstverständlich ist der Führer des vorderen Wagens nicht verpflichtet, das Vorfahren an einer gefährlichen Stelle zu gestatten, jedoch muss er es geschehen lassen, sobald die Verhärtnisse es ...