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... Sache des eidg. Departementes sein, auch dieser Art der Einfuhr noch den Riegel vorzulegen. Wenn auch nicht verallgemeinert werden darf, so fehlt es doch nicht an genügend instruktiven Beispielen, die zeigen, dass nicht nur die oben geschilderte Art von Handel etwas das Tageslicht scheuen .muss, sondern dass auch die damit beschäftigten Elemente nicht durchwegs ein sauberes Brusttuch haben. Bei den in letzter Zeit bekannt gewordenen inund ausländischen Verhaftungen von sogenannten Autohändlern, die aus irgendeinem Grunde mit den Gesetzen in ernsteren Konflikt kamen, handelte es sich stets um Leute, welche den Schleichhandel betrieben. Der Käufer hat damit gewöhnlich auch noch die letzte Möglichkeit verspielt, sich an seinen Händler zu halten, wenn er später Ursache haben sollte, auf diesen zurückzugreifen, sei es wegen der Garantie oder anderen mit dem Betrieb zusammenhängenden Angelegenheiten. •3ES wäre noch allerlei aus dieser dunklen 'Küche zu berichten, doch mag das einem Sensationsblatt oder einem Kriminalmagazin überlassen bleiben. Die gemachten Andeutungen dürften genügen, um die Warnung: «Achtung vor Winkelgeschäften» zu erhärten und zu illustrieren, dass der korrekte Handel, der keine ausnahmsweise billigen Preise zu machen in der Lage ist, schlussendlich immer noch der vorteilhafteste für beide Teile bleibt. ß Erwiderung auf den Artikel ...