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... nicht akzeptieren wird. Deshalbstellt sich diese Frage für uns heute nicht Ist es mehr als blosse Panikmache, dass Sie gegen den Entwurf so heftig opponieren?Ich möchte nicht auf Panik machen. Ich bin zutiefst besorgt über eine Tendenz in der Gesetzgebung, welche auf dem Gebiet des Konsumentenrechts fast nur noch zwingendeund einschränkende Bestimmungen kennt Dadurch wird jede Eigenverantwortung desBürgers torpediert mit unabschätzbaren Folgen für unsere liberale Rechtsordnung unddie Wirtschaft. ao REVISION LÄUFT Das zu revidierende Konsumkreditgesetz trat am 1. April1994 in Kraft und offenbarte schon bald seine Mängel. Dochdie Behebung dieser Mängel ging nur schleppend voran. Mit der nun vorgeschlagenen Revision soll ein doppeltes Ziel verfolgt werden: Einerseits will man die Rechte jener verstärken, die einen Konsumkredit beanspruchen. Anderseits sollen die gleichen Grundsätze inder Schweiz für Konsumkredit gelten. Bekanntlich gibt es etliche Kantone, die eigene gesetzliche Bestimmungen über die Gewährung und Vermittlung von Konsumkrediten aufgestellt hatten. Diese wären künftig nicht mehr nötig. Mit dem revidierten Konsumkreditgesetz könnte schliesslich auf die Bestimmungen Art. 226a bis 226 m des Obligationenrechts über den Abzahlungsvertrag verzichtet werden. Noch ist es aber nicht soweit. Denn momentan ist die Auswertung der Vernehmlas- ...