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... Ziel ist vielmehr unsere dritte Front, und von seinen dortigen Erlebnissen soll ein drittes Kriegsbuch berichten, dem die Leser seiner beiden ersten, „Ein Volk in Waffen" und ,,Nach Osten!", gewiß mit besonderer Spannung entgegensehen. ,[1326] 9 imge^fien f Frage 37. Das Recht am Führerschein. Mein Dienstherr, bei dem ich in Dienst trat, ließ mich auf seine Kosten ausbilden und übernahm es auch, mir den Führerschein zu verschaffen Es ist nun vor Ablaut meiner Dienstzeit zu Unzuträgllchkeiten zwischen mir und meinem Dienstherrn gekommen, und ich wurde entlassen. Mein früherer Dienstherr will nun den Führerschein zurückbehalten und verweigert die Herausgabe. H. K. [1303] Antwort 37 a. Meines Erachtens ist er hierzu nicht berechtigt. Denn von dem Augenblicke an, in dem Sie von der zuständigen Behörde den Führerschein ausgestellt erhielten, haben einzig und allein Sie ein Recht auf den Führerschein, bis er Ihnen aus irgend einem Grunde seitens der zuständigen Behörde wieder entzogen und von dieser zurückverlangt wird, Dr. Oberländer, Syndikus des A. D. A. C. {1304] Frage 38. Verlorener Führerschein. Beim Russeneinfall geriet mein Führerschein in Verlust. Was habe ich zu tun? W. S. [1305] Antwort 38 a. Wenn Ihr Führerschein beim Russeneinfall verbrannt ist, so müssen Sie an diejenige höhere Verwaltungsbehörde, welche den zu Verlust ...