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... rasch anpassen Der Bundesrat soll rascher als ursprünglich vorgesehen dieKompetenz erhalten, die Vorschriften über die Fahrzeugeden internationalen Regelungen anzupassen. Eine entsprechende Botschaft, mit der ein Element der ohnehin vorgesehenen Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) vorgezogen wird, soll noch in der diesjährigen Wintersession vomParlament beraten werden. Über seine Absichten, denArtikel 9 aus der SVG-Revision vorzuziehen, hatte der Bundesrat bereits Ende August orientiert. Es geht darum, dass die Vorschriften über die Ausmasse der Fahrzeuge - ausgenommensind die Gewichtslimiten - Nr. 41/2. Oktober 1997 künftig auf Verordnungsstufe,also direkt durch den Bundesrat angepasst werden können. Bereits hat die Europäische Union (EU) in einer neuenRichtlinie die maximale Breite von Fahrzeugen von 2,50 auf2,55 m und die maximale Länge von Anhängerzügen von 18,35auf 18,75 m erhöht. Damit stellt sich das Problem, dass die nach den neuen europäischen Ausmassen gebauten Fahrzeuge und Anhängerzüge eigentlichnicht in die Schweiz fahren dürften. Zudem entstehen, wie das Justizund Polizeidepartement (EJPD) in einer Pressemitteilung festhält, neue technische Handelshemmnisse, denn die nach den neuen Vorschriften gebauten Fahrzeuge dürftenauch nicht in der Schweiz zugelassen werden. Diese Problemeund Nachteile auch aus schweizerischer Sicht will ...