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... dämmerte in Fußgängern und Fuhrwerkslenkern denn doch so etwas von dem Unterschiede, der zwischen einem hoch leistungsfähigen Kraftwagen und einem anderen, seiner Natur nach auf geringe Geschwindigkeiten nun einmal angewiesenen Beförderungsmittel schließlich doch besteht. Es ist eben nicht vernunftgemäß, gerade im Verkehr alles auf die Grundgeschwindigkeit des langsamsten Teilhabers einstellen zu wollen. Der Hinweis auf die Leistungen des Kraftwagenverkehrs in den Tagen der Mobilmachung und auf den damals im Großen geführten Beweis, daß der Fortfall der ganz unsachverständig aufgestellten Geschwindigkeitsbeschränkungen kein Anschwellen der Unfallziffer zur Folge hat, daß vielmehr die frühere. Unfallhäufigkeit offenbar zum größten Teile auf das Verhalten der übrigen Verkehrsteilnehmer (Unaufmerksamkeit, falsches Fahren) zurückzuführen ist, endlich darauf, daß nur in ganz verschwindend seltenen Fällen bei Kraftwagenunfällen beide Beteiligten Kraftwagen sind, weil deren Lenker sich eben gegenseitig auf richtiges Fahren verlassen können, — dieser Hinweis muß unter kräftigster Betonung dazu benutzt werden, zu zeigen, daß die Gefährlichkeit der Kraftwagen selbst erheblich überschätzt wurde. Es würde ganz bestimmt gelingen, die Unfallziffer auch im gewöhnlichen Verkehr erheblich herabzudrängen, wenn von Seiten der Gerichte der ursächlichen Bedeutung ...