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... für Motorwagen jeder Stärke 3 Mark. Nach Annahme der Meldung erhält der Teilnehmer eine auf seinen Namen ausgestellte Kontrollkarte, die derselbe mindestens alle 30 bis 35 km von einer glaubwürdigen Person mit genauer Adresse ausfüllen lassen muß. Bestätigungen durch Fahrtteilnehmer sind unzulässig. Ferner müsren die von der Sportkommission eventuell übersandten Postkarten an den weitgelegensten Orten, nach Unterschrift eines Polizeibeamten, abgesandt werden. — §5. Gewertet wird in drei Klassen: Klasse 1: Motorräder aller Pferdestärken mit und ohne Beiwagen. Klasse 2: Kleine Wagen bis zu 3,5 PS. Reichssteuerstufe. Klasse 3: Motorwagen über 3,5 PS. Reichssteuerstufe. Die Berechnung der Pferdestärken erfolgt nach der Reichssteuerformel, und ist von jedem Teilnehmer zur Kontrolle am Ziel die Steuerkarte vorzuzeigen. — § 6. Die Ankunft hat am oben erwähnten Tage spätestens vormittags 10 Uhr vor dem Versammlungslokal Hotel Stadt Koburg zu erfolgen. Später eintreffende Fahrzeuge können nicht gewertet werden. Ebenso disqualifiziert unvollständige Ausfüllung der Kontrollkarte und Verstöße gegen vorstehende Paragraphen. Die Entscheidungen hierüber unterliegen der Sportkommission, welche auch das Recht hat, die eintreffenden Wagen einer genauen Kontrolle zu unterziehen. Als Mindestleistung sind 75 Kilometer vorgeschrieben. Jede Strecke darf nur einmal ...