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... Klasse so verteilt, dass die Stadt Zürich an den Kilometer den 2^fachen, die Stadt Winterthur den zweifaohen Betrag des dem Staat auf den Kilometer zufallenden Betreffnisses erhalten. Diese Beträge sind für den Bau und die Korrektion der Strassen I. Klasse zu verwenden. Sie sind von den Städten in einen besondern Fonds zu legen. Die Stadträte von Zürich und Winterthur haben über die Verwendung der Fondsmittel dem Regierungsrat jährlich Bericht zu erstatten.» II. Diese Gesetzesänderung tritt sofort inKraft. Die Diskussion hierüber wurde dann allerdings vertagt, so dass erstmals kein Beschluss gefasst werden konnte. In der letzten Sitzung des Kantonsrates wurde der vermittelnde Vorschlag der Staatsrechnungs-Prüjfungskommission mit grossem Mehr angenommen. Opposition dagegen erhob sich nur aus den Reihen der Bauernpartei. Der Automobilist ist rechtlos. Letzter Tage hat das Obergericht des Kantons Zug — immerhin durch Mehrheitsbeschluss — festgestellt, dass die Einwohnergemeinde Zug, welche anlässlich des alljährlich stattfindenden Zuchtstiermarktes einen Parkplatz unterhält und für das Einstellen der Autos 1 Fr. verlangt, für Schäden nicht verantwortlich ist, welche durch ungenügende Beaufsichtigung des Parkwächters verursacht wurden. Das Verhältnis zwischen gemeindlichem Parkhalter, auch wenn er eine Parkgebühr verlange, sei öffentlich rechtlicher Natur. Das ...