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... an die Oberzolldirektion zusammenfassen. Hoffentlich findet diese auch behördlicherseits die notwendige Unterstützung. Das Los der Maschinenmdustrie ist zurzeit wirklich kritisch genug, als dass sie durch irgendwelche Zollmassnahmen noch schlimmer gestaltet zu werden braucht. gierungsrätlichen Botschaft zum Gesetz über die Wiederherstellung des finanziellen Oleichgewichtes findet man unter dem Abschnitt: Massnahmen zur Erzielung von Einsparungen auch eine Erhöhung der Automobilsteuer, in dem der bernische Regierungsrat dazu folgendes bemerkt: « Durch Alt. 21 soll die Verkehrssteuer für Motorfahrzeuge bescheiden erhöht werden, und zwar der Maximalbetrag für Motorvelos bis 5 PS von Fr. 40.— auf Fr. 50.— und für die übrigen Fahrzeuge von Fr. 1200.— auf maximal Fr. 2000.—. Die Erhöhung der Maximalsteuer für Autofahrzeuge kommt nur für Luxuswagen und grosse Lastwagen in Trage, welche die Straosen besonders stark beanspruchen. Wie bisher soll jedoch der Ertrag der Steuer für die Verbesserung der Strassen, insbesondere für die Bekämpfung des Staubea verwendet werden. Wir rechnen mit einer Vermehrung der Einnahmen aus der Erhöhung der Steuer mn Fr. 250.000—, was pro Motorfahrzeug durchschnittlich nicht ganz Fr. 12.— ausmacht. Dieser Ertrag verbessert das Budget also nicht, er ermöglicht es aber, dass sich der Staat bei Unterhalt und Ausbau der ...