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... stehungskosten bei weitem nicht decken. Dieser Beschluß hat begreiflicherweise starken Widerspruch in Abnehmerkreisen hervorgerufen. Die schwierige Lage, in der sich die Industrie seit langem befindet, wird keineswegs verkannt. Nicht gebilligt aber wird es von den Käufern, daß ein solcher Komplex von gänzlich verschieden gearteten Verträgen in Bausch und Bogen annulliert werden soll. Besonders ist darauf hinzuweisen, daß man. die vor und während der Revolution geschlossenen Verträge nicht in einen Topf werfen darf. Denn wenn man auch dem Fabrikanten nicht zumuten kann, daß er die Möglichkeit einer Revolution bei Vertragsabschluß in seine Berechnungen einstelle, so hat er doch nach ihrem Eintritt damit rechnen müssen, daß sich die Bedingungen für eine ihn nicht schädigende Vertragserfüllung noch wesentlich ändern und zwar verschlechtern würden. Zur Erhöhung der Verstimmung bei den Abnehmern trug verschiedentlich der mehr oder weniger offen ausgesprochene Verdacht bei, die Industrie wolle nicht nur deshalb ihrer Verpflichtungen ledig sein, weil sie bei der Erfüllung zusetzen würde, sondern auch aus dem Grunde, um ihre durch Nichterfüllung frei werdenden Erzeugnisse mit Gewinn ins Ausland verkaufen zu können. Schließlich wurde noch Öl ins Feuer gegossen durch das Rundschreiben eines örtlichen Vertreters einer großen Automobilfabrik an seine ...