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... wurde beschlossen, um dagegen zuprotestieren, dass die eingeleiteten Reformen steckenbliebenund die der Polizei zur Verfü- gung stehenden Mittel ebensowie die Anzahl der Beamten völlig unzureichend sind und somit laut Fasp die allgemeineSicherheit der Bürger gefährdet wird. Da den Polizeibeamten Streiks gesetzlich untersagtsind, traten sie in einen zeitlich unbegrenzten «Greve des contraventions». Damit machte das Beispiel der Provinzbeamten Schule, die schon im April erstmals zur durch Durchsetzung Nr. 41/3. Oktober 1991 von Gehaltsforderungen zur allgemeinen Befriedigung der Autofahrer in den «Strafzettelstreik» getreten waren. Die Begeisterung der Besitzer fahrender Untersätze über diese Massnahme ist aber nicht gänzlich unbetrübt. «Übersehen» werden nur die «kleinen» Verkehrsvergehen wie verkehrswidriges Parken, Parken an gebührenpflichtigen Stellen ohneMünzeinwurf, Verletzung der Anschnallpflicht usw. Schwere Verstösse werden dagegen vonden Beamten weiterhin geahndet. Als «störend» wird von denAutofahrern auch die Tatsache empfunden, dass die den Streitkräften unterstehenden Gendarmen und ein Teil der zur Überwachung der Parkuhren eingesetzten «Hilfspolizisten», die gewerkschaftlich nur zum Teilorganisiert sind, weiterhin ihre Strafzettel verteilen. H. Altner Gegen den Lärm Lärmschutz gehört heutezum modernen und umweltgerechten ...